Volljährigkeit
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird in der Bundesrepublik Deutschland die Volljährigkeit erlangt. Damit sind Rechte wie die volle Geschäftsfähigkeit und das aktive und passive Wahlrecht verbunden. Außerdem sind volljährige Personen voll strafmündig, gelten aber vor Gericht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres als Heranwachsende.