Mutterschutz/Elternzeit
Zeiträume, Vergütungsanspruch, Elternzeit, Elterngeld
Fragen zum Mutterschutz und zur Elternzeit
In welchen Zeiträumen bestehen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter?
Werdende Mütter dürfen generell in den letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklären.
Schon vor diesem Termin dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Attest Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist (ärztliches Beschäftigungsverbot).
Im Übrigen enthält das Mutterschutzgesetz für eine Vielzahl spezieller Tätigkeiten gesetzliche Beschäftigungsverbote, die teilweise bereits mit Beginn der Schwangerschaft, teilweise erst später wirksam werden.
In welchen Zeiträumen darf die Mutter nach der Entbindung nicht beschäftigt werden?
Bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen.
Welcher Vergütungsanspruch besteht während der Beschäftigungsverbote?
In den Schutzfristen sechs Wochen vor sowie acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt steht der Arbeitnehmerin ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu. Der Zuschuss zum Mutterschaftsentgelt entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgelt und dem von der Krankenkasse zu zahlenden Mutterschaftsgeld.
Außerhalb der Schutzfristen vor und nach der Entbindung hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bei einem ärztlichen oder gesetzlichen Beschäftigungsverbot die volle Vergütung zu entrichten.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann allerdings die während der Dauer von Beschäftigungsverboten anfallenden Lohnzahlungen von den Krankenkassen erstattet erhalten.
Wann ist der Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren?
Nach der gesetzlichen Regelung sollen werdende Mütter ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
Die frühzeitige Mitteilung erscheint geboten, damit die Arbeitgeberseite in die Lage versetzt wird, die Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes gegenüber der Schwangeren von Beginn an zu beachten.
Sind für den Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr die Mutterschutzzeiten mit zu berücksichtigen?
Die Zeit des Mutterschutzes mindert den vollen Urlaubsanspruch nicht. Nimmt einer der Ehepartner keine Elternzeit nach der Geburt, hat er vollen Urlaubsanspruch. Für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit kann der jährliche Anspruch auf Urlaub um ein Zwölftel gekürzt werden.
Darf eine Arbeitnehmerin während der Arbeitszeit stillen?
Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Durch die Stillzeit darf kein Verdienstausfall eintreten. Auch darf die Stillzeit nicht auf Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz angerechnet werden.
Welcher Elternteil darf wann Elternzeit (Erziehungsurlaub) in Anspruch nehmen?
DDie Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam übernommen werden.
Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist für jedes Kind bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres möglich. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.
Wann ist die Elternzeit wie beim Arbeitgeber zu beantragen?
Die Elternzeit ist schriftlich zu beantragen. Für die Inanspruchnahme von Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes muss die Mitteilung der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber grundsätzlich mindestens mit einem Vorlauf von sieben Wochen zugehen. Für die Inanspruchnahme von Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes muss die Mitteilung grundsätzlich mindestens 13 Wochen vor deren Beginn vorliegen. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen. Eine Verteilung auf mehr als drei Abschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Bei einem Elternzeitverlangen für die ersten drei Lebensjahre des Kindes muss zugleich festgelegt werden, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
Ist es zulässig, während der Elternzeit einer Beschäftigung nachzugehen?
Während der Elternzeit ist Erwerbstätigkeit bis zu einem Umfang von 32 Wochenstunden möglich. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten kann sogar ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit im Umfang von 15-32 Wochenstunden bestehen, soweit dem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Die Teilzeitarbeit bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung der Arbeitgeberseite.
Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft oder während der Elternzeit möglich?
Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen sind grundsätzlich während der Schwangerschaft und während der Elternzeit unzulässig. Der Kündigungsschutz besteht bereits ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, frühestens jedoch 8 Wochen bzw. 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Nur in besonderen Fällen kann die Kündigung ausnahmsweise von der zuständigen Landesbehörde für zulässig erklärt werden.
Verantwortlich: Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, Stand: 2025