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USA Wüst

Quelle: Marcel Kusch

USA: Ministerpräsident Wüst wirbt für Commercial Court am OLG Düsseldorf

Am Freitag (18.04.) warb Ministerpräsident Hendrik Wüst in San Francisco (USA) vor Anwältinnen und Anwälten sowie Unternehmen unter dem Titel „International dispute resolution made in Germany – benefits from the new German commercial court system“ für einen neuen Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

In seiner Key Note zur Eröffnung der Paneldiskussion hob der Ministerpräsident hervor, dass Nordrhein-Westfalen durch den Commercial Court für alle Handelssachen zu einem international wettbewerbsfähigen Gerichtsstandort ausbaut werden solle. Die in Kooperation mit der German American Business Association, der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung und dem deutschen Generalkonsulat in San Francisco ausgerichtete Konferenz verfolgt das Ziel, die aktuelle Entwicklung der Einführung von Commercial Courts in Nordrhein-Westfalen und Deutschland vorzustellen.

Vorsitzender Richter der für Mergers & Acquisitions (M&A) zuständigen Kammer am Landgericht Düsseldorf, Dr. Robert Papst, der mit Ministerpräsident Wüst in die USA gereist war, nahm als Teilnehmer an der einstündigen Paneldiskussion teil und berichtete über die steigenden Fallzahlen und die weltweite Vorreiterrolle seiner auf M&A spezialisierten Kammer.

Die Arbeitsweise in Düsseldorf steht exemplarisch für die Attraktivität der neuen Verfahrensführung in Deutschland und orientiert sich in der Prozessführung an internationalen Standards der Anwaltschaft.

Als weitere Teilnehmende des Panels warben Prof. Dr. mult. Dr. h.c. Ulrike Malmendier, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, sowie Dr. Nicolas Wiegand, der in der Kanzlei CMS, Silicon Valley Office, internationale Prozessführung praktiziert, ebenfalls für die Attraktivität der Commercial Courts in Deutschland.

Die Einrichtung eines Commercial Courts auf Ebene des Oberlandesgerichts ist von einer Änderung von Bundesrecht (Gerichtsverfassungsgesetz und Zivilprozessordnung) abhängig. Das Gesetz zur Einrichtung der Commercial Courts wird voraussichtlich in Kürze im zweiten Durchgang im Bundesrat beraten und kann wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Durch das Gesetz werden die Landesjustizverwaltungen ermächtigt, Commercial Courts durch Verordnung für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten einzurichten. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes wird Nordrhein-Westfalen dies beim Oberlandesgericht Düsseldorf umsetzen.