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Eine Bilanz wird von einem Mann mit Lupe und Taschenrechner überprüft

Quelle: © PantherMedia / Andriy Popov

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität

sind in Nordrein-Westfalen schon seit 1968 als Sonderabteilungen der Staatsanwaltschaften Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln eingerichtet.

Sie verfügen über besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens und bearbeiten besonders umfangreiche und auch bezirksübergreifende Verfahren wegen Delikten, die in dem Katalog des § 74c Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zusammengefasst sind.
Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dort verfügen über Spezialkenntnisse u. a. im Steuerrecht, verfolgen international kriminelle Finanzströme  und werden immer dann tätig, wenn ihnen die Generalstaatsanwältin oder der  Generalstaatsanwalt Ihnen ein Verfahren mit Blick auf ihre besondere Expertise oder Erfahrung überträgt.
Sie werden bei ihrer Arbeit von Wirtschaftsreferentinnen und –referenten, IT-Fachleuten, Buchhalterinnen und Buchhaltern unterstützt und tauschen sich regelmäßig bundesweit mit anderen Wirtschaftsfachleuten aus.