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Eine Frau und ein Mann reichen sich über einem Tisch die Hände, während sie gleichzeitig unter dem Tisch Geld übergeben

Quelle: © PantherMedia / Yuri Arcurs

Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption

bestehen seit 1999 als Sonderabteilungen der Staatsanwaltschaften Bielefeld, Bochum, Köln und Wuppertal.

Sie bearbeiten besonders umfangreiche und auch bezirksübergreifende Verfahren wegen Delikten, die geeignet sind, das Vertrauen auf die Ordnungsmäßigkeit behördlichen Handelns oder die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs erheblich zu stören, also insbesondere Straftaten nach §§ 298 ff. (Straftaten gegen den Wettbewerb) und §§ 331 ff. (Straftaten im Amt) des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Die spezialisierten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen arbeiten dabei eng mit den Fachstellen der Polizei, insbesondere mit dem Landeskriminalamt, zusammen und pflegen nationale und internationale Kontakte zu anderen Akteuren der Korruptionsbekämpfung.
Bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal besteht zudem eine gesonderte Abteilung für Vermögensdelikte von Angehörigen eines akademischen, nichtakademischen oder teilakademischen Heilberufs (z.B. Ärztinnen, Zahnärzte, Heilpraktiker, Fachkräfte aus der Alten- und Krankenpflege oder Hebammen) zum Nachteil der Kostenträger im Gesundheitswesen sowie für Korruption im Gesundheitswesen gemäß §§ 299a, 299b StGB.